SKV - SÜDTIROLER KÖCHEVERBAND - I-39012 MERAN

Vorschau 2008

Generalversammlung des SKV 2008
Generalversammlung 2008 am 15. November, 9 Uhr im Hotel Sheraton in Bozen




Neuer Erfolg im Bereich der Berufstitelanerkennung
Kochkommis Ausbildung mit Lehrabschluss gleichgestellt. Eigenes Ansuchen (siehe eigenes Link) erforderlich.


Qualitätskommission des SKV
SKV bildet eine eigene Qualitätskommission. Alle weiteren Informationen dazu im Bereich "Über uns" auf dieser Seite.




SKV – Qualitätskommission



Die Qualitätskommission des Südtiroler Köcheverbandes-SKV

Da sich die Anfragen um Bewertung von Produkten an den SKV in den letzten Jahren gehäuft haben, hat der SKV eine Qualitätskommission ins Leben gerufen. Hier war es das Ziel, eine Kommission zu ernennen, die mit ausgewiesenen Experten besetzt wurde.

Die Mitglieder der Kommission Die Mitglieder der SKV-Qualitätskommission

v.l.n.r. KM Adolf Munter, KM Martin Mairhofer, Haubenkoch u. KM Martin Köhl, Vorsitzender KM Martin Lercher, KM Karl Messner, Hauben u. Spitzengastronom Burkart Bacher

In Folge die Artikel und alle wichtigen Informationen

Die Artikel der Kommission

Art. 1 - Grundgedanken

Der SKV wird immer wieder von Firmen, Institutionen aber auch von der öffentlichen Verwaltung mit der Frage konfrontiert, Produkte, Dienstleistungen, udg. zu bewerten und hier ein Urteil abzugeben. Da der SKV eine Reihe von Sponsor- und Partnerabkommen mit diversen Firmen und Institutionen abgeschlossen hat, wäre eine Bewertung von Produkten, Dienstleistungen, udg. mit Vertretern des Vorstandes in der einen oder anderen Form möglicherweise nicht immer objektiv. Daher war es das Anliegen des Präsidiums sowie des Vorstandes, eine unabhängige Kommission aufzubauen. Die Kommissionsmitglieder sind hierbei primär ehrenamtlich tätig, wie alle SKV Funktionäre. Es ist ein SKV-Ehrenamt, dieser Kommission anzugehören.

Art. 2 - Mitglieder

Die Mitgliedschaft in dieser Kommission ist ein SKV-Ehrenamt. Es werden hierbei ausschließlich Personen mit hoher Fachkompetenz und sehr hoher Anerkanntheit nominiert. Mitglieder der SKV-Qualitätskommission dürfen weder dem Präsidium noch dem Vorstand, noch als Obmann-Stellvertreter in den Bezirken tätig sein. Der Vorsitzende der Kommission, darf auch nicht Mitglied eines SKV-Bezirksausschusses sein. Ein Vertreter der Kommission muss aus der Gemeinschaftsverpflegung kommen.

Art. 3 - Befangenheit bei Bewertungen

Um diesen vorzubeugen, dürfen bei der Bewertung von Produkten, Dienstleistungen, udg. nur jene Mitglieder beigezogen werden, die in keinem Zusammenhang oder Verbindung mit dem Produkt, der Dienstleistung, udg. sowie mit der jeweiligen Firma stehen.

Art. 4 - Ergebnisse, Analysen, udg.

Die Ergebnisse der jeweiligen Bewertungen können im Rahmen eines Berichtes in der SKV-Zeitung veröffentlicht werden. Veröffentlich werden die Ergebnisse nur im Auftrag und bei Genehmigung durch die zuständige Firma, Institution, udg..

Die anfragenden Firmen, Institutionen, udg. nehmen zur Kenntnis, dass die Kommission zu einem vollkommen unabhängigen Fachurteil kommt. Hier besteht kein Zusammenhang mit der Verbandstätigkeit des SKV und anderen Vereinbarungen sei es als Partner sowie als Inserent in den diversen SKV-Medien.

Art. 5 - Anfragen von Firmen, Institutionen, usw.

Diese müssen immer offiziell an das SKV-Büro gerichtet sein. Z.H.

SKV- Geschäftsführer
Konrad Spinell
Freiheitsstr. 62
39012 Meran
E-Mail: info@skv.org

Die Anfragen werden geprüft und dann an den Kommissionsvorsitzenden zur Bearbeitung weiter geleitet.

Art. 6 - Mitglieder der Kommission:

Vorsitzender:

Lercher Martin, Küchenmeister und Lehrkraft, Landesberufsschule für das Gast- und Nahrungsmittelgewerbe Emma Hellenstainer in Brixen.

Weitere Mitglieder:

Die Anschriften der Mitglieder:

Lercher Martin Stefansdorf 27/A 39030 St. Lorenzen Tel. 0474 548058 Funktel: 339 8630850 E-Mail: lercher.martin@dnet.it Bacher Burkhart Restaurant "Kleine Flamme" Neustadt 31 39049 Sterzing Tel: 0472 766065 Funktel. 335 5429459 E-Mail: restaurant.kleineflamme@dnet.it
Köhl Martin Lehnerweg 15 39050 Deutschnofen Tel.: 0471 616549 Funktel.:3396557690 E-Mail: martin.koehl@rolmail.net Mairhofer Martin Baumgarten 23 39035 Welsberg/Taisten Tel.: 0474 950177 Funktel.: 3472600902 E-Mail: martinmairhofer@interfree.it
Messner Karl Penegal 20/A 39052 Kaltern Tel.: Funktel.:3490080446 E-Mail: messner.akj@alice.it Munter Adolf Dorf 44/A 39040 Petersberg Tel.: 0471615199 Funktel.: 338 1281813 E-Mail: adolf.munter@akfree.it

Art. 7 - Zusammensetzung der Kommission

Darüber entscheidet der Vorsitzende in Abstimmung mit dem SKV-Präsidenten. Bei komplexen Aufgabenstellungen sollte die Kommission aus mindestens 3 Vertreter bestehen, damit ein kompetentes Fachurteil abgegeben werden kann.
Bei Besetzungen von Kommissionen (z.B. Käsefestival in Sand in Taufers), kann auch ein Vertreter der Kommission durch den Vorsitzenden berufen werden.

Art. 8 – Bewertungskriterien der Kommission

Ausgezeichnet, sehr gut, gut, befriedigen, ungenügend. Der Vorsitzende hat hier die Kompetenz, ein eigene Bewertungskriterien in Abstimmung mit den Mitgliedern der Kommission und mit anschließender Genehmigung durch den Vorstand zu erlassen.

Art. 9 - Beauftragung/Berufung

Die Kommission wird vom SKV-Vorstand jeweils für zwei Jahre beauftragt. Zeitrahmen bis September 2009.

Art. 10 - Kriterien für die Berufung der einzelnen Mitglieder

Anerkannte Persönlichkeiten im Gastronomie u. Küchenbereich, Berufstitel als Küchenmeister, Diätetisch geschulter Koch/Köchin, Diplomierter Diätkoch/Diätköchin, Haubenkoch. Der Vorsitzende muss internationale Erfahrung als Mitglied in diversen Kommissionen mitbringen und höchste Fachkompetenz genießen.

Art. 11 - Koordinierungsauftrag

Der Vorsitzende der Kommission erhält vom SKV-Vorstand einen Koordinierungsauftrag für die gesamte Kommission und den vereinbarten Zeitraum von zwei Jahren.

Art. 12 - Spesen und Kosten

Die Kommission ist eine unabhängige Teilorganisation des SKV. Der SKV selbst verrechnet hierbei den anfragenden Firmen, Institutionen, udg. keine Kosten und Spesen.

Die Fahrtkosten und Unkostenbeitrag der einzelnen Mitglieder müssen jedoch von den jeweiligen Firmen, Institutionen, udg. übernommen werden. Sie werden nicht über den SKV, sondern direkt mit den jeweiligen Kommissionsmitgliedern verrechnet.

Fahrtkosten: 0,35 Euro pro gefahrenen Kilometer
Unkostenbeitrag: 120 Euro je halben Tag
240 Euro bei ganztägiger Tätigkeit

Unkostenbeitrag für die Hauptsponsoren des SKV

Fahrtkosten: 0,35 Euro pro gefahrenen Kilometer
Unkostenbeitrag 40 Euro je halben Tag
100 Euro bei ganztägiger Tätigkeit

Art. 13 - Streitigkeiten, usw.

Sollte es bei der Auslegung der Tätigkeit zwischen dem SKV und der Kommission, oder einzelnen Mitglieder der Kommission sowie den Vertretern der Firmen, Institutionen, udg. zu Streitigkeiten kommen, so müssen diese di¬rekt zwischen den Partnern gelöst werden. Der Gerichtsweg bleibt ausgeschlossen.

Art. 14 - Vereinbarung der berufenen Mitglieder mit dem SKV

Die berufenen Mitglieder der Kommission garantieren bei der Bewertung der Produkte, Dienstleistungen, udg. ein unabhängiges Fachurteil, das frei von jeder Bevorzugung und Benachteiligung ist.