Gemäß der Statuten des SKV ist die Kündigung bzw. der Austritt aus dem Verband nur in folgender Form möglich:

 

Art. 5 der SKV-Statuten

Der Austritt aus dem Verband ist nur zum Schluß des Geschäftsjahres und nur infolge einer schriftlichen Kündigung mit mindestens dreimonatiger Frist und nach Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband zulässig.

Das Geschäftsjahr des SKV geht vom 1. Oktober bis zum 30. September eines jeden Jahres.

Somit ist eine mögliche Kündigung innerhalb Juni des laufenden Jahres einzureichen (mittels Brief oder E-Mail).

 

 
 
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